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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Gesellschaften der City Best Hotel Group GmbH.

1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von den Gesellschaften der City Best Hotel Group GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Auf eine Buchungsanfrage des Bestellers hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung / Rechnungsstellung der Gesellschaften City Best Hotel Group GmbH, die mindestens in Textform zu erfolgen hat, der Beherbergungsvertrag zustande.

2.2. Vertragspartner sind die entsprechende Gesellschaft der City Best Hotel Group GmbH, die das Hotel, die Wohnung oder die sonstige Unterkunft betreibt (nachfolgend Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH), und der Besteller. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der Dritte zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag, sofern die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt; eine deliktische Haftung des Gastes bleibt hiervon unberührt. Davon unabhängig hat jeder Besteller dafür Sorge zu tragen, dass der Gast die vertraglichen und die Regelungen diese Geschäftsbedingungen einhält.

2.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

3.1. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ist verpflichtet, die vom Besteller gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Wäscheservice) dazu reserviert, so sind die Bedingungen für diese zusätzlichen Leistungen für beide Vertragspartner bindend.

3.2. Maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist die jeweilige Vereinbarung, subsidiär die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen.

3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH gegenüber Dritten.

3.4. Rechnungen der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH sind unverzüglich nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz der EZB. Der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

3.5. Die Annahme und die Auswahl von Kreditkarten sind der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die grundsätzliche Annahme von Kreditkarten durch Aushänge im Beherbergungsgebäude angezeigt wird. Die Entgegennahmen von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

3.6. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Vertragspartners aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

3.7. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH aufrechnen oder mindern.

4. AN- UND ABREISE

4.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4.2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner steht es frei, der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5. STORNIERUNG DES GASTES, RÜCKTRITT

5.1. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

5.2. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

5.3. Bei garantierter Buchung durch Privatpersonen halten wir die Reservierung auch nach 18:00 Uhr. Sie kann bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden, danach können 100% des vereinbarten Preises berechnet werden.

5.4. Stornierungen von Gruppen- oder Kontingentreservierungen

a) Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise werden 75% des vereinbarten Logispreises berechnet.

b) Bei Stornierungen 7 Tage vor Anreise werden 100% des vereinbarten Logispreises berechnet.

c) Bei Stornierung ab 1 Tag vor Anreise werden 100% des vereinbarten Komplettpreises berechnet.

5.5 Sofern die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung die Höhe des vereinbarten Preises für die von Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistung erwirbt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5.6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung geltend entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen, ohne dies der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

6. RÜCKTRITT DER HOTELGESELLSCHAFT DER CITY BEST HOTEL GROUP GMBH

6.1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.

6.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6. vereinbarte fällige (Voraus-)Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen sind Unterkünfte sofort zu räumen.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,

b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder Zwecks, gebucht werden,

c) die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gesellschaften der City Best Hotel Group GmbH oder der Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gesellschaften der City Best Hotel Group GmbH zuzurechnen ist,

d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer 2.3. vorliegt oder

e) wenn der Vertragspartner oder die ihm zuzurechnenden Gäste sich nicht an die Hausordnung halten.

6.4. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts mindestens in Textform in Kenntnis zu setzten.

6.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

7. HAFTUNG DER HOTELGESELLSCHAFT DER CITY BEST HOTEL GROUP GMBH, VERJÄHRUNG

7.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

7.2. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

7.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7.5. Weckaufträge werden der Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. VERJÄHRUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach 3 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

8.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen sind unwirksam.

8.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Firmensitz der City Best Hotel Group GmbH.

8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin. Die Hotelgesellschaft der City Best Hotel Group GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Weiteres

9.1. der Vermieter macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem abzuschließenden Mietvertrag, um einen Gewerbemietvertrag handelt, der Mieter hat damit keinen Mieterschutz, keine Auszugsfristen, im Fall einer fristlosen Kündigung muss das Zimmer noch am selben Tag bis 11:00 Uhr geräumt werden. Bei Nichtbeachtung ist der Vermieter berechtigt, das Schloss des Zimmers zu wechseln oder das Zimmer eigenständig zu räumen und neu zu vermieten. Etwaige Gegenstände des Mieters werden bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten verwahrt. Vermieterpfandrecht! Mit dieser Handhabung erklärt sich der Mieter ausdrücklich einverstanden.

9.2. Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages. Der Mieter stellt dem Vermieter, einen Handelsregisterauszug und eine Kopie gültiger Ausweis des Geschäftsführers zur Verfügung. Weiterhin wird eine Firmen- und Privatschufa eingeholt, der Mieter erklärt sich mit damit ausdrücklich einverstanden. Die AGBs der City Best Hotel Group GmbH der Mietvertrag, sowie die Protokolle bei Ein u. Auszug sind die Grundlage des Mietverhältnisses, deren Inhalte werden durch den Mieter ausdrücklich akzeptiert und befolgt.

9.3. Der Vermieter hat das Hausrecht, es ist Ihm jederzeit gestattet die Zimmer mit einem Generalschlüssel, zu betreten und zu kontrollieren.

9.4. Sowohl bei Ein- wie auch bei Auszug wird ein schriftliches Protokoll erstellt. Zieht der Mieter ohne Übergabe aus und wirft die Schlüssel in den Briefkasten, erstellt der Vermieter selbstständig das Auszugsprotokoll, dieses ist dann auch ohne Unterschrift des Mieters gültig. Alle Schäden werden in diesem Protokoll aufgelistet und durch Fotos dokumentiert. Hiermit erklärt sich der Mieter ausdrücklich einverstanden. Werden die Zimmer nicht fristgerecht bis 10:00 Uhr am Auszugstag zurückgeben, wird der Tagessatz weiterberechnet, und ggf. von der Kaution einbehalten.

9.5. Die Kautionsabrechnung erfolgt binnen 4 Wochen nach Auszug, innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt auch ein Auskehren der verbliebenen Kaution nach Abrechnung.

9.6. Das Hotel ist ein absolutes Nichtraucherhotel in sämtlichen Räumen, auch den Allgemeinräumen. Zuwiderhandlungen ziehen Abmahnungen nach sich, der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mindestens 500 Euro Kautionseinbehalt erfolgt, um das Raucherzimmer extra zu reinigen. Bei Zuwiderhandlungen , insbesondere bei Rauchen in den Zimmer, erfolgt die fristlose Kündigung des Beherbergungsvertrages und/oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Euro. Das Rauchen ist ausschließlich im Blockhaus auf dem Hof gestattet. Weiterhin ist es absolut untersagt Kippen oder Müll aus den Fenstern zu werfen, dies zieht ebenfalls eine Abmahnung nach sich.

9.7. Der Vermieter stellt eine maximale Raumtemperatur von 18 Grad zur Verfügung. Zur Kontrolle hängen in jedem Zimmer Thermometer. Der Mieter akzeptiert ausdrücklich diese Temperatur und weist seine Mitarbeiter daraufhin. Beschwerden wegen dieser Raumtemperatur werden nicht akzeptiert. Die Manipulation der Heizkörperthermostate, z.B. durch abbrechen oder absägen, führt zu einer Abmahnung, bzw. fristlosen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Fall erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kaution mindestens über einen Wert in Höhe von 1000 Euro einbehalten wird. Das Aufstellen privater Heizkörper oder Heizlüfter ist ausdrücklich verboten. diese Geräte werden konfisziert und bis zum Auszug verwahrt. der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass pro Tag und Gerät 20 Euro erhöhte Stromkosten berechnet und ggf. von der Kaution einbehalten werden.

9.8. Der Vermieter übergibt pro Zimmer nur einen Schlüssel, für weitere Schlüssel wird ein Deposit von 50 Euro je Schlüssel fällig. Bei Verlust eines Schlüssels werden 50 Euro Gebühr fällig, welche auch von der Kaution einbehalten werden kann.

9.9. Stellplätze sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Es ist verboten Autos ohne Zulassung auf unseren Parkplätzen abzustellen, bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. Kosten hierfür werden von der Kaution einbehalten.

9.10. Im Objekt befinden sich Allgemeinküchen, die Ausstattung, Töpfe, Pfannen, Besteck, etc. sind nicht Inhalt des Mietvertrages, dem Mieter steht es frei diese selbst zu erwerben.

9.11. Ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens herrscht absolute Nachtruhe. Übermäßig laute Musik, sowie Party und Alkoholexzesse werden nicht toleriert und führen zu Abmahnungen, bzw. fristloser Kündigung des Mietvertrages.

9.12. Reinigung der Zimmer obliegt dem Mieter, der Vermieter stellt hierfür die entsprechenden Geräte zur Verfügung. der Mieter verpflichtet sich vor Betreten des Hotels, sowie der Zimmer, die Schuhe zu reinigen, sollte dennoch der Teppich in Mitleidenschaft gezogen werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 200 Euro an, um den Teppich zu schamponieren, diese wird ggf. auch von der Kaution einbehalten.

9.13. Das Objekt verfügt über einen 24 h Hausmeisterservice, bei Fragen und Problemen ist dieser erste Ansprechpartner vor Ort. Der Hausmeister ist berechtigt und verpflichtet die Hausordnung und die Bestimmungen der AGB s im Objekt durchzusetzen und Zuwiderhandlungen direkt zu unterbinden.

9.14. Zieht der Mieter vor Beendigung des regulären Mietvertrags aus, verfällt in jedem Fall die restliche Miete zu 100% und wird nicht erstattet.

9.15. Werden komplette Zimmer angemietet, wird grundsätzlich die Miete nach der vorhandenen Bettenzahl berechnet, dabei ist es unerheblich, ob die Betten tatsächlich belegt sind oder nicht. Dem Mieter steht es frei die Betten des angemieteten Zimmers, voll oder nur teilweise zu belegen, in jedem Fall wird die volle Bettenzahl je Zimmer berechnet.

9.16. Der Mieter akzeptiert die AGBs in deutscher Sprache. Ist der Mieter der deutschen Sprache nicht mächtig, steht es ihm frei, die AGBs direkt auf der City Best Hotel Group GmbH Homepage, durch den Google Übersetzer, in seine jeweilige Landessprache zu übersetzen. Nimmt der Mieter diese Gelegenheit nicht war, kann er sich nicht darauf berufen, die AGBs in Deutsch nicht verstanden zu haben.

9.17. Grundsätzlich ist es nicht möglich, während einer festen Buchung, die Personenanzahl zu reduzieren. Führt der Mieter dies dennoch durch, z.B. weil dessen Auftraggeber die Personenanzahl reduziert, so haftet der Vermietet hierfür nicht. Der volle Preis wird für die gebuchte Personenanzahl für die gesamte Laufzeit berechnet, ohne jedes Recht auf Reduzierung, daher erfolgt grundsätzlich auch keine Erstattung.

9.18. Besteht ein Mietvertrag und wird während der Laufzeit z.B. wöchentlich verlängert, so ist Mieter verpflichtet, die neue Miete, einen Tag vor Ablauf des bestehenden Mietvertrages zu zahlen (Eingangsdatum zählt). Wird die Miete für die Verlängerung des Mietvertrags nicht fristgerecht bezahlt, endet der Mietvertrag automatisch. Der Mieter verpflichtet sich zur Übergabe der Zimmer bis 11 Uhr am Tag des Ablaufs des Mietvertrags.

Bei einer nicht festgesetzten Mietzeit im MV muss das Zimmer schriftlich 7 Tage vor Ablauf des Rechnungszeitraumes gekündigt werden, sonst verlängert sich die Mietzeit automatisch um einen Monat.

9.19. Der Mieter ist bei Anreise und vor Übergabe der Zimmer verpflichtet, ein aktuelles und gültiges Dokument, Reisepass oder Personalausweis vorzulegen, dieses wird kopiert und verbleibt beim Vermieter. Ohne Identifikation und ohne Vorlage dieser Dokumente, ist eine Übergabe der Zimmer nicht möglich. Bei Anmietung durch eine Firma, erfolgt die Identifikation für jeden einzelnen Mitarbeiter, welcher untergebracht wird.

9.20. Bei Kurzzeitmietern ist eine polizeiliche Anmeldung grundsätzlich nicht möglich. Bei Langzeitmietern ab einer Mietdauer von 3 Monaten, besteht die Möglichkeit der Anmeldung, an unserer zentralen Meldestelle in 14554 Neuseddin.
Dies gilt nur für Mietverhältnisse welche problemlos und ohne Abmahnungen geführt werden. Die Anmeldegebühr beträgt grundsätzlich 30 Euro, als Aufwandsentschädigung für den Vermieter.

9.21. Alle City Best Hotels sind absolute Nichtraucherhotels, dies betrifft neben den Beherbergungszimmern, auch sämtliche Gemeinschaftsräume, Bäder, Küchen und Flure, auch das Rauchen aus den Fenstern, ist stinkt untersagt.

9.22. Die Raumelder im gesamten Objekt und den Beherbergungszimmern sind Bestandteil eines Brandkonzeptes und direkt mit der Brandmeldeanlage und der Feuerwehr verbunden, es ist strikt untersagt, diese zu manipulieren oder zu entfernen.

9.23. Die Heizkörperthermostate sind bei der Stellung 2,5 abgeriegelt und können nicht höher eingestellt werden, die Manipulation oder das gewaltsame Entfernen der Thermostate, ist strikt verboten.

9.24. Der Betrieb von privaten Elektroheizern und ähnlichen Geräten, ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt sofort die fristlose Kündigung, Räumung der Zimmer bis spätestens zum Folgetag um 10 Uhr. Alternativ ist der Vermieter berechtigt eine Vertragsstrafe zwischen 150 und 250 Euro zu erheben, dies akzeptiert der Mieter ausdrücklich. Durch Zahlung der Vertragsstrafe hat der Mieter die Möglichkeit die fristlose Kündigung abzuwenden, zahlt er nicht, wird der Auszug unausweichlich.

Kontakt

Bei Fragen, Anmerkungen oder Informationen zur Reservierung rufen Sie uns bitte direkt an oder schreiben uns eine Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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